Skip to main content

Das Österreichische Kuratorium für Alpine Sicherheit hat als Plattform mit seinen Expertengesprächen maßgebend zu einer konsensorientierten Alpinkultur beigetragen.

ARGE Alpinsach­verständige

Das Sachverständigenwesen ist in Österreich gesetzlich geregelt. Alle gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständige (SV) aus den verschiedensten Fachbereichen sind erfasst und in den Listen der einzelnen Landesgerichtssprengel eingetragen.

Das ÖKAS organisiert Fortbildungen und dient den Alpin-Sachverständigen als Koordinationsstelle.

Entstehung & Ziele

Anlass für die Gründung der Österreichischen AG Alpin-SV waren fachlich höchst bedenkliche gerichtliche Gutachten und die Unzufriedenheit in Bergführerkreisen mit der daraus resultierenden Rechtssprechung.

In der Gründerversammlung Ende April 1999 unter Teilnahme aller alpinen Vereine Österreichs wurde der von Robert Renzler (ÖAV) ausgearbeitete Entwurf zur Organisation einer Arbeitsgruppe nach Schweizer Vorbild angenommen. Dieser dient als Wegweiser für die derzeitige und zukünftige Arbeit in der AG Alpin-SV Österreichs.

Gutachtensammlung
Als ehrgeiziges und arbeitsintensives Projekt wollen wir eine Gutachtenssammlung bzw. eine Evidenz von anonymisierten Gutachten erstellen und interessante abgeschlossene Alpinunfälle regelmäßig im Jahrbuch des Kuratoriums für Alpine Sicher-heit veröffentlichen. Dabei ist jeder einzelne Sachverständige gefordert, seine interessanten Gutachten der Allgemeinheit für einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zur Verfügung zu stellen.
Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit den Nachbarländern

Ein über den ursprünglichen Zweck der Kerngruppe hinausgehendes Anliegen ist die weitere Vertiefung des Meinungs- und Erfahrungsaustausches mit unseren Nachbarländern v.a. der Schweiz und Bayern, sowie den Aufbau von Kontakten zu Südtirol.

Fortbildungen

Fortbildung Alpinsachverständige seit 2000
Jahr Thema Sonstiges
2001 Kompetenz & Haftung der Sachverständigen
2002 Stellenwert des Lawinenlageberichtes und der Gefahrenstufe im Sachverständigengutachten Möglichkeiten und Grenzen des Lawinenlageberichtes
2003 Risikoreduktionsstrategien und Ihr Stellenwert bei der Beurteilung von Lawinenunfällen Bildungspass und Neuerungen bei der Rezertivizierung
2005 Führungstechniken der Bergführer im Wandel der Zeit Eigenverantwortung der Kunden bei moderner Führungsarbeit
2006 Sportklettern an künstlichen Anlagen – Kletterhallen,
Boulderräume
Gibt es Standards bei Errichtung, Betrieb und Nutzung?
2008 Lawinenunfall am Gr. Schmiedinger vom 28.03.2000 Strafprozessrechtliche Aspekte des Unfalles
2009 Klettersteige Sturzversuche und Praxisteil
2010 Aktuelle Entscheidungen Neuigkeiten aus rechtlicher Sicht
2012 Klettergärten Kletterrouten und Routensanierung
2014 Gerichtsgutachter vs. Privatgutachter im Strafverfahren Kletterhallenunfälle
2015 Lawinenunfälle und Klettersteige Div. Gutachten
2017 Sicher Sportklettern, Normen und Rechtsfragen Gutachten aus der Sicht des Alpinsachverständigen
2018 Lawinenunfälle, Gutachten, Recht Sorgfaltspflicht und Eigenverantwortung
2021 Führen – wer darf was?, Seilrisse Div. Gutachten
Allgemein

Ein besonderes Anliegen der AG Alpin-SV ist es, den Kontakt mit der Justiz zu intensivieren, und diese für die Problematik der Alpinunfallbeurteilung zu sensibilisieren. Wir wollen damit auch einer sich einschleichenden „Kriminalisierung“ des Alpinunfalls entgegenwirken.

Für den zertifizierten SV besteht keine ausdrückliche, sondern nur eine indirekte Fortbildungsverpflichtung. Er riskiert, bei fehlenden Kenntnissen nicht rezertifiziert zu werden, d.h. er verliert seine Zertifizierung und damit seine Eintragung in den einschlägigen Listen der Gerichte, wenn er sich nicht fortbildet.

Dauer

1,5 Tage, alle  eineinhalb Jahre

Organisation

Die Kerngruppe der AG Alpin-SV in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Kuratorium für Alpine Sicherheit.

Schwerpunkte

Themen aus dem alpinen Umfeld wie z. B. aus dem Bereich Lawinen (Unfälle, Lawinenlagebericht, Risikostrategien, Gutachten etc.) und Klettersport sowie Normen, Haftungen und Rechtsfragen aus dem Alpinismus.

Des weiteren werden formale Kriterien, die Evaluierung von Gutachten sowie die Strategien bei der Erörterung von Gutachten vor Gericht behandelt.

Fachgruppen

Derzeit sind in Österreich ca. 60 Sachverständige vorwiegend aus den Fachgebieten 05 Sport und 09 Sicherheitswesen eingetragen. Spezielle Fachbereiche wie Canyoning oder Sportklettern sind dort zusammengefasst und decken damit das gesamte Spektrum der alpinen Sportarten ab.

Ausgenommen ist hier der große Bereich des Ski- und Snowboardfahrens im organisierten Schiraum. Für dieser Fachbereich hat sich eine eigene Sachverständigengruppe gebildet.

Eine detailliertere Übersicht zu den Fachgruppen finden Sie unter www.sdgliste.justiz.gv.at.

Fachgruppe Beschreibung
02 Medizin
02.22 Medizinische Leistungsphysiologie (Sportmedizin)
05 Sport
05.01 Alpinistik
05.02 Alpiner Schisport, Snowboarden
05.03 Nordischer Schisport (Langlauf, Schispringen, Biathlon)
09 Sicherheitswesen
09.35 Bergrettung, Lawinenkunde, Lawinenunfälle, Lawinenschutz
09.36 Sicherheitseinrichtungen am Berg
17 Verkehr, Fahrzeugtechnik
17.20 Eisenbahn, Seilbahn, Unfallanalyse
48 Unbelebte Natur
48.05 Geologie, Mineralogie
60 Maschinen, Anlagen, Geräte, Instrumente
60.05 Medizinische Instrumente, Geräte
60.10 Optische Geräte
60.25 Sonstige Maschinen, Anlagen
60.75 Schienenfahrzeuge, Seilbahnen, Sessellifte, Schlepplifte
72 Bauwesen
72.24 Wasserschutzbauten
72.26 Lawinenschutzbauten
72.28 Grundbau, Bodenmechanik
94 Immobilien
94.05 Größere forstwirtschaftliche Liegenschaften

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der ARGE Alpinsachverständige:

Mag. Franz Deisenberger
berg@skideisenberger.at

Liste der Gerichtssachverständigen (Kontakt & Bereiche):

Foto © argonaut.pro

ARGE Hochseilgärten

Die ARGE Hochseilgärten besteht seit 2012 und beschäftigt sich mit Themen rund um die Sicherheit und den Betrieb von Hochseilgartenanlagen. Sie besteht aus sieben Experten aus den verschiedenen Bereichen der Hochseilgartenbranche.

Das ÖKAS dient der ARGE Hochseilgärten als Koordinationsstelle und übernimmt die Schirmherrschaft über die Projekte der ARGE, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Mitglieder

Mag. Jakob Kalas
Sportwissenschaftler, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Geschäftsführer alpland outdoor professional KG
office@alpland.at
Tel. +43 676 7004948

Mag. Günther Apflauer
Lehramt Bewegung und Sport, Mitarbeiter im Bildungsministerium – Abteilung Sportlehrwesen/Bewegung und Sport
guenther.apflauer@bmbf.gv.at
Tel. +43 53120 2574

Werner Berger
Christian Damisch
Jürgen Einwanger
Hans-Jürgen Moosbacher
Walter Siebert

Entstehung & Ziele

Die ARGE Hochseilgärten hat sich auf Initiative des BMBF (damals noch BMUKK) und der European Ropes Course Association ERCA gegründet.  Als erste Aufgabe hat sich die ARGE der Schaffung von Kriterien für schülergerechte Seilgärten gewidmet. Grundlage dazu bildete eine Checkliste die vom Ministerium unter Beteiligung von Walter Siebert erarbeitet wurde.

Es wurden Vertreter aus den verschiedensten Bereichen der Branche und aus den Fachverbänden eingeladen um an diesem spannenden und wichtigen Thema zu arbeiten. Von Anfang an, war es der Arbeitsgruppe wichtig, unabhängig und neutral arbeiten zu können. Somit war eine Kooperation mit dem ÖKAS naheliegend.

Ziele
  • Erarbeiten und verbreiten von hohen Sicherheitsstandards in der Branche
  • Anlaufstelle für Anfragen und kompetente Beratung
  • Kontakt- und Koordinationsstelle für die Branche
  • Meinungs- und Erfahrungsaustausch
  • Organisation von jährlichen Treffen

Kriterienkatalog

Kriterienkatalog für den Bau und Betrieb von schülergerechten Seilgärtenanlagen
Seilgartenanlagen werden im Schulbereich aus unterschiedlichen Hintergründen und Zwecken eingesetzt. Dieser vermehrte Einsatz im Schulbereich erfordert, dass besondere Aufmerksamkeit auf den Bau und den Betrieb von Seilgartenanlagen gelegt wird, da vorhandene Fehlerquellen verheerende Auswirkungen auf die Benutzer der Anlage haben können.

Aus unterschiedlichen pädagogischen, rechtlichen und ethischen Gründen benötigt es daher für Schüler Qualitätsstandards und Richtlinien, die die Möglichkeit des Eintritts eines dramatischen Ereignisses von vorne herein reduzieren – dies betrifft den Bau einer Seilgartenanlage, den Betrieb der Seilgartenanlage aber auch die Betreuung von Schülern in der Seilgartenanlage.

Download (PDF)

Kriterienkatalog

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Hochseilgärten:

Mag. Jakob Kalas
office@alpland.at