
Beim Pisten-Ordnungs-Entwurf (POE) des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit handelt es sich um allgemeine Verhaltensregeln im organiserten Skiraum, jedoch ohne gültigen Rechtsnormen, auch nicht Gewohnheitsrecht. Die Gerichte ziehen jedoch bei Skiunfällen den POE-Entwurf genauso wie die FIS-Regeln als wichtigen Maßstab zur Beurteilung von Sorgfaltspflichten bei der Ausübung des alpinen Skisports heran. Der POE wurde von Dr. Josef Pichler, Dr. Hiltscher und Dr. Peter Reindl zusammengestellt.
Foto: Tirol Werbung – Robert Pupeter
1. Geltungsbereich
2. Skiausrüstung
3. Wahl der Abfahrtstrecke
4. Beobachtungs- und Wartepflicht des anfahrenden oder in die Piste einfahrenden Skifahrers
5. Kontrolliertes Fahren
6. Fahren auf Sicht
beobachten, alle möglichen Hindernisse zu berücksichtigen und auf Sicht zu fahren.
7. Notsturz
Aufpralles zu verringern, wenn dies zumutbar und unter den gegebenen Verhältnissen zur Gefahrenminderung zweckmäßig erscheint.
8. Vorrang des vorderen, langsameren Schifahrers
9. Sicherheitsabstand
10. Vorrang des geschleppten Skifahrers
11. Verweilen auf der Abfahrtsstrecke
12. Aufsteigende Skifahrer und Fußgänger
benützen.
13. Beachtung der Zeichen
14. Pistenbenützung
15. Tiere auf Pisten
16. Verhalten bei Unfällen
17. Andere Skipistenbenützer
anderer Wintersportgeräte auf Skipisten.
Richtiges Schleppliftfahren
1. Anstellen
schonen Sie eigene und fremde Schier und vermeiden Stockungen.
2. Einsteigen
für den Schleppanker frei zu haben.
3. Anfahren
und lassen Sie sich schieben. Gleitende Schritte erleichtern das Anfahren.
4. Verhalten während der Fahrt
noch auf den Partner, dann halten Sie das Gleichgewicht besser.
5. Spur halten
gefährden Sie sich und andere.
6. Verhalten nach einem Sturz
kaum ausweichen.
7. Vorbereitung auf den Ausstieg
nicht in Ihrer Kleidung verfängt.
8. Aussteigen
Seite.
9. Verlassen der Ausstiegsstelle
zu Kollisionen kommt oder Sie von einem pendelnden Liftbügel getroffen werden.



